Die Lugredu Stiftung setzt sich seit ihrer Gründung aktiv für den Erhalt alter Obstsorten und nachhaltige Landwirtschaft ein. Unsere Mission ist es, wertvolles Kulturgut zu bewahren und gleichzeitig innovative Wege in der Landwirtschaft zu gehen. Mit jedem gespendeten Baum, jedem neuen Mitglied und jeder Unterstützung kommen wir diesem Ziel ein Stück näher.
Durch die Kombination von traditionellem Wissen und modernen Ansätzen schaffen wir nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Ob Sie einen Obstbaum spenden, Mitglied werden oder unser Bio Stadt Land Fluss Spiel erwerben - jeder Beitrag hilft uns dabei, diese wichtige Arbeit fortzuführen.
Als gemeinnützige Organisation liegt uns Transparenz besonders am Herzen - das gilt auch für die steuerlichen Aspekte Ihrer Unterstützung. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Zuwendungsbestätigungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Steuerberatung:
Die folgenden Informationen wurden von der Lugredu Stiftung sorgfältig zusammengestellt und entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die Lugredu Stiftung ist keine Steuerberatungsgesellschaft und darf und wird keine individuelle Steuerberatung durchführen. Die hier bereitgestellten Informationen können eine professionelle Steuerberatung nicht ersetzen.
Für Ihre persönliche Steuersituation und konkrete Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an:
Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind oft komplex. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir empfehlen daher dringend, sich vor wichtigen finanziellen Entscheidungen professionell beraten zu lassen.
Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellt.
Als gemeinnützige Organisation liegt uns bei der Lugredu Stiftung die Transparenz besonders am Herzen. Viele unserer Unterstützer fragen sich, wie sie ihre Spenden steuerlich geltend machen können. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Zuwendungsbestätigungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden.
Die Zuwendungsbestätigung ist das wichtigste Dokument für Ihre Steuererklärung, wenn Sie Spenden geltend machen möchten. Sie kennen das Dokument vielleicht auch unter anderen Bezeichnungen wie:
Als anerkannte gemeinnützige Organisation stellen wir von der Lugredu Stiftung für jede Spende automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Diese enthält alle vom Finanzamt geforderten Angaben und dient als offizieller Nachweis Ihrer Unterstützung.
Der Prozess der steuerlichen Absetzung ist einfacher, als viele denken. Gerade bei regelmäßigen Spenden, wie sie viele unserer Mitglieder tätigen, lohnt sich der kleine administrative Aufwand besonders. Folgende Schritte sind wichtig:
Eine gute Nachricht für alle Unterstützer nachhaltiger Projekte: Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist in Deutschland großzügig geregelt. Sie können:
Bei der Lugredu Stiftung können Sie sowohl einmalige als auch regelmäßige Spenden steuerlich geltend machen. Ob Sie einen einzelnen Obstbaum spenden oder als Mitglied regelmäßig unsere Arbeit unterstützen - jeder Beitrag zählt und ist steuerlich absetzbar.
Um gerade kleinere Spenden zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber eine praktische Regelung eingeführt: Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis. Das bedeutet für Sie:
Diese Vereinfachung macht es besonders einfach, auch kleinere Beträge wie einzelne Baumsetzlinge steuerlich geltend zu machen.
Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist entscheidend. Spenden werden in der Anlage Sonderausgaben eingetragen:
Bei Geldspenden:
Bei Sachspenden wie Obstbäumen:
Für eine reibungslose Bearbeitung durch das Finanzamt empfehlen wir, folgende Dokumente sorgfältig aufzubewahren:
Als Lugredu Stiftung stellen wir Ihnen selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung.
Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein angenehmer Nebeneffekt des Spendens. Der eigentliche Wert liegt jedoch im Beitrag zum Gemeinwohl. Mit Ihrer Unterstützung der Lugredu Stiftung:
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie aktiv den Erhalt und die Pflanzung von Obstbäumen in unserer Region. Als gemeinnützige Organisation stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung aus.
oder
Werden Sie Teil unseres Förderkreises und unterstützen Sie uns nachhaltig!
Hinweis zur Spendenbescheinigung: Als anerkannte gemeinnützige Organisation stellt die Lugredu Stiftung für jede Spende eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung aus. Bei Fragen zu Ihrer Spende erreichen Sie uns unter info@lugredu.de.