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Spenden von der Steuer absetzen: Alles Wichtige im Überblick

Die Lugredu Stiftung: Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Die Lugredu Stiftung setzt sich seit ihrer Gründung aktiv für den Erhalt alter Obstsorten und nachhaltige Landwirtschaft ein. Unsere Mission ist es, wertvolles Kulturgut zu bewahren und gleichzeitig innovative Wege in der Landwirtschaft zu gehen. Mit jedem gespendeten Baum, jedem neuen Mitglied und jeder Unterstützung kommen wir diesem Ziel ein Stück näher.

Durch die Kombination von traditionellem Wissen und modernen Ansätzen schaffen wir nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Ob Sie einen Obstbaum spenden, Mitglied werden oder unser Bio Stadt Land Fluss Spiel erwerben - jeder Beitrag hilft uns dabei, diese wichtige Arbeit fortzuführen.

Als gemeinnützige Organisation liegt uns Transparenz besonders am Herzen - das gilt auch für die steuerlichen Aspekte Ihrer Unterstützung. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Zuwendungsbestätigungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden.

Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Steuerberatung:

Die folgenden Informationen wurden von der Lugredu Stiftung sorgfältig zusammengestellt und entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die Lugredu Stiftung ist keine Steuerberatungsgesellschaft und darf und wird keine individuelle Steuerberatung durchführen. Die hier bereitgestellten Informationen können eine professionelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Für Ihre persönliche Steuersituation und konkrete Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an:

  • Einen qualifizierten Steuerberater
  • Ihr zuständiges Finanzamt
  • Eine Steuerberatungsgesellschaft

Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind oft komplex. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir empfehlen daher dringend, sich vor wichtigen finanziellen Entscheidungen professionell beraten zu lassen.

Spenden steuerlich absetzen

Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellt.

Ein surreales und stimmungsvolles Fantasiebild zeigt einen winzigen roten Fuchs auf einem moosbedeckten Schachbrett im Wald. Über dem Fuchs greifen große, verwitterte Stein- oder Holzhände bedrohlich nach unten. Die dunklen Schachfiguren sind über das Brett verteilt. Die Szene ist in warmen Herbstfarben beleuchtet und hat eine mystische, märchenhafte Qualität. Das Bild scheint eine digitale Kunstkomposition zu sein, die realistische Texturen mit fantastischen Elementen verbindet.

Als gemeinnützige Organisation liegt uns bei der Lugredu Stiftung die Transparenz besonders am Herzen. Viele unserer Unterstützer fragen sich, wie sie ihre Spenden steuerlich geltend machen können. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Zuwendungsbestätigungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden.

Was ist eine Zuwendungsbestätigung?

Die Zuwendungsbestätigung ist das wichtigste Dokument für Ihre Steuererklärung, wenn Sie Spenden geltend machen möchten. Sie kennen das Dokument vielleicht auch unter anderen Bezeichnungen wie:

  • Spendenquittung
  • Spendenbescheinigung
  • Spendennachweis

Als anerkannte gemeinnützige Organisation stellen wir von der Lugredu Stiftung für jede Spende automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Diese enthält alle vom Finanzamt geforderten Angaben und dient als offizieller Nachweis Ihrer Unterstützung.

Spenden richtig von der Steuer absetzen

Der Prozess der steuerlichen Absetzung ist einfacher, als viele denken. Gerade bei regelmäßigen Spenden, wie sie viele unserer Mitglieder tätigen, lohnt sich der kleine administrative Aufwand besonders. Folgende Schritte sind wichtig:

  1. Spende tätigen Per Überweisung Als Dauerauftrag Per PayPal oder Kreditkarte
  2. Unterlagen sorgfältig aufbewahren Die Zuwendungsbestätigung Den Kontoauszug als Zahlungsnachweis Bei Sachspenden wie Obstbäumen die Wertermittlung
  3. In der Steuererklärung angeben Als Sonderausgabe in der entsprechenden Anlage Mit allen erforderlichen Nachweisen

Welche Spendenbeträge sind steuerlich absetzbar?

Eine gute Nachricht für alle Unterstützer nachhaltiger Projekte: Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist in Deutschland großzügig geregelt. Sie können:

  • Bis zu 20% Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Spenden absetzen
  • Spenden in beliebiger Höhe tätigen - es gibt keine Mindestspende
  • Überschreitende Beträge in die Folgejahre übertragen

Bei der Lugredu Stiftung können Sie sowohl einmalige als auch regelmäßige Spenden steuerlich geltend machen. Ob Sie einen einzelnen Obstbaum spenden oder als Mitglied regelmäßig unsere Arbeit unterstützen - jeder Beitrag zählt und ist steuerlich absetzbar.

Der vereinfachte Spendennachweis: Weniger Bürokratie bei kleineren Spenden

Um gerade kleinere Spenden zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber eine praktische Regelung eingeführt: Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis. Das bedeutet für Sie:

  • Der Kontoauszug ist ausreichend
  • Auch ein Lastschrifteinzugsbeleg genügt
  • Bei Online-Banking reicht der PC-Ausdruck

Diese Vereinfachung macht es besonders einfach, auch kleinere Beträge wie einzelne Baumsetzlinge steuerlich geltend zu machen.

So geben Sie Spenden in der Steuererklärung an

Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist entscheidend. Spenden werden in der Anlage Sonderausgaben eingetragen:

Bei Geldspenden:

  • Eintrag unter "Spenden und Mitgliedsbeiträge"
  • Angabe des gespendeten Betrags
  • Bei mehreren Spenden: Gesamtsumme eintragen

Bei Sachspenden wie Obstbäumen:

  • Entsprechender Vermerk über die Art der Sachspende
  • Beifügung der Wertermittlung
  • Dokumentation des Spendenempfängers

Wichtige Unterlagen: Was Sie aufbewahren sollten

Für eine reibungslose Bearbeitung durch das Finanzamt empfehlen wir, folgende Dokumente sorgfältig aufzubewahren:

  • Alle Zuwendungsbestätigungen im Original
  • Kontoauszüge als Zahlungsnachweise
  • Bei Sachspenden: Detaillierte Wertermittlungen
  • Eventuelle Korrespondenz mit der Spendenorganisation

Als Lugredu Stiftung stellen wir Ihnen selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung.

Spenden und gleichzeitig Gutes tun

Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein angenehmer Nebeneffekt des Spendens. Der eigentliche Wert liegt jedoch im Beitrag zum Gemeinwohl. Mit Ihrer Unterstützung der Lugredu Stiftung:

  • Helfen Sie beim Erhalt alter Obstsorten
  • Fördern Sie nachhaltige Landwirtschaft
  • Unterstützen Sie Bildungsprojekte
  • Tragen Sie zum Umweltschutz bei

Jetzt für die Lugredu Stiftung spenden!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie aktiv den Erhalt und die Pflanzung von Obstbäumen in unserer Region. Als gemeinnützige Organisation stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung aus.

Ihre Spende bewirkt Großes:

  • Pflanzung neuer Obstbäume
  • Erhalt alter Obstsorten
  • Förderung der Biodiversität
  • Umweltbildung für kommende Generationen

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Hinweis zur Spendenbescheinigung: Als anerkannte gemeinnützige Organisation stellt die Lugredu Stiftung für jede Spende eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung aus. Bei Fragen zu Ihrer Spende erreichen Sie uns unter info@lugredu.de.

Registriert als Lugredu Stiftung

Regierungspräsidium Gießen

Az: RPGI-21-25d0411/4-2022

Freistellungsbescheid: Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO

Steuernummer: 20 250 8509 6

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